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Reisen nach Österreich

Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld nd Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.#

Rauchverbot im Auto

Das man nicht raucht wenn Kinder und Schwangere im Auto sind, sagt einem der gesunde Menschenverstand. Einigen Länder ist das aber zu wenig und sie betrafen die Raucher.

In Österreich gilt ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn sich in diesem mindestens eine Person unter achtzehn Jahren befindet. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro.

Rettungsgassen

Eigentlich ist es jedem klar, das man den Rettungsfahrzeigen Platz machen muß. In manchen Ländern braucht es eine Strafe.

Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, besteht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.

Wildcampen

Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.

Wildcampen ist grundsätzlich verboten. Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist in manchen Regionen möglich, jedoch nur mit der Genehmigung der lokalen Behörden. Zelten auf Privatgrundstücken ist mit Erlaubnis der Besitzer möglich.

Frei stehen

Freistehen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre.

Flächendeckendes Campingplatznetz, Stellplätze in allen Landesteilen, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen maximal eine Nacht erlaubt, regionale Verbote (Tirol, Wien).

Promillegrenzen

Wer beim Autofahren trinkt gehört von der Straße. In den meisten Ländern ist kaum mehr als ein Glas erlaubt.

Promillegrenzen in Österreich liegt bei 0,49 Promille. 0,5 - 0,79 ‰: 300 - 3.700 € bringt Nachschulung bzw. dreimonatiges Fahrverbot bei Wiederholung.

Helmpflicht für Fahrradfahrer

In Deutschland darf man das selber entscheiden, in anderen Ländern ist es vor allem Kinden gesetzlich vorgeschrieben.

In Österreich betrifft die Helmpflicht alle Radfahrer bis zwölf Jahre, außer in Niederösterreich, dort müssen Radfahrer bis 15 Jahre einen Helm tragen.

Tempolimit

Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit.

In Österreich darf man auch Autobahnen 130 fahren, Schnellstraße 100 und auserhalb geschlossener Ortschaften 100.

Leinenpflicht

Der Hund auf Reisen ist in den meisten Ländern ein Problem. Man glaubt es nicht das es teils hohe Strafen gibt. Nur in Berlin scheint das noch niemand zu wissen.

Die Leinen- und Maulkorbpflicht werden in den einzelnen Gemeinden festgelegt; Leine und Maulkorb müssen allerdings immer mitgeführt werden, unabhängig von den Rassen. Darüber hinaus sind die Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entsorgen.

Pfefferspray

Pfefferspray, Schutzgas oder Tierabwehrspray ist nicht in allen Ländern erlaubt. Teilweise wird es als Waffe angesehen und schwer bestraft.

In den Österreich ist der Verkauf, das Mitführen und der Besitz erlaubt.

Vignette

Wer in Österreich die Vignette vergisst wird teuer bestraft, da gibt es keine Ausreden. Und die Asfinag steht natürlich oft zu gerne vor der ersten Ausfahrt in Österreich. Wer nicht bar zahlt oder sich weigert zahlt besonders viel.

In Österreich ist der Erwerb einer Vignette Pflicht. Diese muss an der Windschutzscheibe angebracht werden, noch bevor mautpflichtige Straßen befahren werden. Kaufen Sie die Vignette daher noch in Deutschland (an einer Tankstelle) oder bestellen Sie sie noch vor Reiseantritt, z. B. über den ADAC.



Grüne Versicherungskarte:

Sinnvoll auch bei Reisen in Länder außerhalb der EU Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen.

Europäischer Unfallbericht:

Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Automit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. Link1 Link2

Personalausweis oder Reisepass:

Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Derzeit haben einige Nationen allerdings temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden bis 12. Mai 2018 und Frankreich bis 30. April 2018), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,

Internationaler Führerschein:

Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,

EC-Karte, Kreditkarte:

Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlege sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.

Probleme, Unfall, Diebstahl:

Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt.